ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Allgemeines
1.1 Diese Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Lieferant und seinen Kunden und gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote durch den Lieferant.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen der Lieferanten, bedürfen zwingend der schriftlichen Form um Gültigkeit zu erlangen und werden im Vertrag unter dem Punkt spezielle Bestimmungen aufgeführt.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote der Lieferanten sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten, verfügbaren Ressourcen und allfälligen Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Umfang der durch die Lieferanten zu erbringenden Leistungen und zu liefernden Produkte wird allein durch die Auftragsbestätigung der Lieferanten oder mit Vertragsabschluss festgelegt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die speziellen Vertragsbedingungen der jeweiligen Produkte und Leistungen sind zwingender Bestandteil jeder Vereinbarung.

3. Lieferung
3.1 Mit Annahme der Ware und/oder der Unterzeichnung des Lieferscheines bestätigt der Kunde, dass die Ware vollständig und ohne ersichtliche Transportschäden geliefert wurde. Abweichungen im Lieferumfang sind unverzüglich dem Überbringer mitzuteilen. Bei Transportschäden ist die Annahme der defekten Ware zu verweigern. In jedem Fall muss der Lieferant unverzüglich schriftlich informiert werden.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die durch den Lieferanten gelieferte Ware auf deren Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und allfällige Mängel innert 10 Tagen schriftlich zu avisieren. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt der Gewährleistungsanspruch des Kunden, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.

4. Preis
4.1 Massgebend sind die Preise gemäss entsprechender Preisliste oder des Vertrages zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Steuern.

4.2 Der Mehrwertsteuersatz wird immer den gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Massgebend ist der bei der Lieferung gültige Satz.

4.3 Der Lieferant behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Preise zu ändern und insbesondere bei Preisänderungen der Zulieferer dem Kunden die zum Zeitpunkt der Auslieferung entstandenen höheren Kosten weiter zu verrechnen.

5. Lieferfristen, Termine
5.1 Lieferfristen werden zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgesprochen und sind verbindlich. Auf Grund unvorhergesehener Umstände können Lieferverzögerungen aber nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Voraussichtliche Lieferverzögerungen werden mit dem Kunden abgesprochen und frühzeitig angekündigt.

5.2 Auftragsänderungen können zur Aufhebung vereinbarter Fristen und Preise führen.

6. Haftung
6.1 Eine Haftung des Lieferanten für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund – einschliesslich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und ausservertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch die Lieferanten grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

7. Zahlung
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.

7.2 Mit der zweiten Zahlungserinnerung behält sich der Lieferant vor, die hergestellte Ware nur noch durch Vorauszahlung auszuliefern.

7.3 Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet

8. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
8.1 Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Lieferanten. Der Lieferant ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Käufers einzutragen. Der Käufer gibt mit Kenntnisnahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sein Einverständnis im Sinne von Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichts über die Eintragung der Eigentumsvorbehalte, dass der Lieferant den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirken des Kunden eintragen lassen kann.

8.2 Das Nutzungsrecht geht mit restloser Bezahlung des Kaufpreises an den Kunden über.

9. Datenschutz
9.1 Alle schriftlichen wie mündlichen Informationen und Daten sind vertraulich.

Keine Vertragspartei darf, ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei, Dritten Informationen zugänglich machen. Das Vorgenannte gilt für alle Informationen und Daten. Beide Parteien verpflichten sich, von der anderen Partei erhaltene Informationen ausschliesslich zum Zwecke der Erbringung oder Entgegennahme von Leistungen im Rahmen dieses Vertrags oder jedes anderen Vertrags zwischen den Parteien zu verwenden.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

10.2 Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag mit den entsprechenden Vertragsbestimmungen, den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Auftragsbestätigung und der Offerte gehen die Bestimmungen der Auftragsbestätigung diejenigen des Vertrages mit den entsprechenden Vertragsbestimmungen und diese denjenigen der AGB vor.

10.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist am Sitz des Lieferanten. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung oder den in ihrer Abwicklung geschlossenen Einzelgeschäften ist am Sitz des Lieferanten.

11. Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 01.01.2005


AGB