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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1 Diese Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis
zwischen dem Lieferant und seinen Kunden und gelten für alle Lieferungen,
Leistungen und Angebote durch den Lieferant.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen
sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge
und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen der Lieferanten,
bedürfen zwingend der schriftlichen Form um Gültigkeit zu erlangen
und werden im Vertrag unter dem Punkt spezielle Bestimmungen aufgeführt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote der Lieferanten sind – insbesondere hinsichtlich der
Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten, verfügbaren
Ressourcen und allfälligen Nebenleistungen – freibleibend und
unverbindlich.
2.2 Der Umfang der durch die Lieferanten zu erbringenden Leistungen und
zu liefernden Produkte wird allein durch die Auftragsbestätigung
der Lieferanten oder mit Vertragsabschluss festgelegt. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die speziellen Vertragsbedingungen der jeweiligen
Produkte und Leistungen sind zwingender Bestandteil jeder Vereinbarung.
3. Lieferung
3.1 Mit Annahme der Ware und/oder der Unterzeichnung des Lieferscheines
bestätigt der Kunde, dass die Ware vollständig und ohne ersichtliche
Transportschäden geliefert wurde. Abweichungen im Lieferumfang sind
unverzüglich dem Überbringer mitzuteilen. Bei Transportschäden
ist die Annahme der defekten Ware zu verweigern. In jedem Fall muss der
Lieferant unverzüglich schriftlich informiert werden.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die durch den Lieferanten gelieferte
Ware auf deren Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und allfällige
Mängel innert 10 Tagen schriftlich zu avisieren. Bei nicht rechtzeitiger
Anzeige erlischt der Gewährleistungsanspruch des Kunden, es sei denn,
der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.
4.
Preis
4.1
Massgebend sind die Preise gemäss entsprechender Preisliste oder
des Vertrages zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Steuern.
4.2
Der Mehrwertsteuersatz wird immer den gesetzlichen Bestimmungen angepasst.
Massgebend ist der bei der Lieferung gültige Satz.
4.3 Der Lieferant behält sich ausdrücklich das Recht vor, die
Preise zu ändern und insbesondere bei Preisänderungen der Zulieferer
dem Kunden die zum Zeitpunkt der Auslieferung entstandenen höheren
Kosten weiter zu verrechnen.
5. Lieferfristen, Termine
5.1 Lieferfristen werden zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgesprochen
und sind verbindlich. Auf Grund unvorhergesehener Umstände können
Lieferverzögerungen aber nicht vollkommen ausgeschlossen werden.
Voraussichtliche Lieferverzögerungen werden mit dem Kunden abgesprochen
und frühzeitig angekündigt.
5.2 Auftragsänderungen können zur Aufhebung vereinbarter Fristen
und Preise führen.
6. Haftung
6.1 Eine Haftung des Lieferanten für Schäden des Kunden aus
jeglichem Rechtsgrund – einschliesslich Verzug, Unmöglichkeit,
Schlechterfüllung und ausservertraglicher (deliktischer) Haftung
– ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch die Lieferanten
grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
7. Zahlung
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innert 30 Tagen
ab Rechnungsstellung fällig.
7.2 Mit der zweiten Zahlungserinnerung behält sich der Lieferant
vor, die hergestellte Ware nur noch durch Vorauszahlung auszuliefern.
7.3 Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet
8. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
8.1 Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Lieferanten. Der Lieferant ist
berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss
Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des
Käufers einzutragen. Der Käufer gibt mit Kenntnisnahme dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen sein Einverständnis im Sinne
von Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichts über die Eintragung
der Eigentumsvorbehalte, dass der Lieferant den Eigentumsvorbehalt ohne
Mitwirken des Kunden eintragen lassen kann.
8.2 Das Nutzungsrecht geht mit restloser Bezahlung des Kaufpreises an
den Kunden über.
9. Datenschutz
9.1 Alle schriftlichen wie mündlichen Informationen und Daten sind
vertraulich.
Keine Vertragspartei darf, ohne die schriftliche Zustimmung der anderen
Partei, Dritten Informationen zugänglich machen. Das Vorgenannte
gilt für alle Informationen und Daten. Beide Parteien verpflichten
sich, von der anderen Partei erhaltene Informationen ausschliesslich zum
Zwecke der Erbringung oder Entgegennahme von Leistungen im Rahmen dieses
Vertrags oder jedes anderen Vertrags zwischen den Parteien zu verwenden.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
10.2 Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag mit den entsprechenden
Vertragsbestimmungen, den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
der Auftragsbestätigung und der Offerte gehen die Bestimmungen der
Auftragsbestätigung diejenigen des Vertrages mit den entsprechenden
Vertragsbestimmungen und diese denjenigen der AGB vor.
10.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist am
Sitz des Lieferanten. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten
aus dieser Vereinbarung oder den in ihrer Abwicklung geschlossenen Einzelgeschäften
ist am Sitz des Lieferanten.
11. Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 01.01.2005
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